GbR in GmbH umwandeln: Drei Optionen im Vergleich
Wenn du feststellst, dass die GbR nicht mehr optimal zu deinem Unternehmen passt und du dich stattdessen für eine GmbH entschieden hast, steht als nächster Schritt die Umwandlung an. Typischerweise erfolgt diese Umwandlung von GbR zu GmbH durch einen Formwechsel. Allerdings gibt es neben diesem Prozess noch zwei weitere Möglichkeiten, deine GbR in eine GmbH umzuwandeln. Wir stellen dir diese drei Verfahren vor und erläutern, welche Variante sich wann als sinnvoll erachtet.
Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz
Im Rahmen der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, gilt seit dem 01.01.2024 eine neue Regelung für die Umwandlung von der GbR zur GmbH. Sofern deine GbR im neu entstandenen Gesellschaftsregister eingetragen wurde, kann mittlerweile eine direkte Umwandlung zur GmbH erfolgen. Für eine nicht eingetragene GbR ist hingegen weiterhin ein Zwischenschritt für die Umwandlung erforderlich.
Tipp: Insbesondere für den Fall, dass du Grundstücke als entscheidende Vermögenswerte auf deine GmbH übertragen möchtest, ist das Verfahren des Formwechsels zu empfehlen. Auf diese Weise kannst du die Grunderwerbsteuer vermeiden, die normalerweise bei solchen Übertragungen anfällt.
Umwandlung von der GbR zur OHG
Eine unmittelbare Umwandlung von der GbR zur GmbH war bis zum 31.12.2023 noch nicht möglich. Nach dem § 214 I UmwG (Umwandlungsgesetz) durfte damals nur eine Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, wie es die GmbH ist, umgewandelt werden. Da es sich bei der GbR um keine Personenhandelsgesellschaft handelt, war die Umwandlung nur über einen Zwischenschritt möglich.
Dafür wird deine GbR zunächst in eine offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, umgewandelt. Dies geht durch die Eintragung ins Handelsregister. Ist dieser Schritt abgeschlossen, handelt es sich bei dem Unternehmen nun um eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft. Der finalen Umwandlung der ursprünglichen GbR in eine GmbH durch einen Formwechsel steht jetzt nichts mehr im Wege.
Umwandlung von der OHG zur GmbH
Die Anforderungen des Formwechsels von der OHG zur GmbH sind in §§ 190 ff. UmwG geregelt. Sobald die Umwandlung im Handelsregister eingetragen ist, wird die GbR automatisch zur GmbH – die Rechtsform hat sich also geändert. Die bisherige GbR, die vorübergehend eine OHG war, wird damit von der GmbH als juristische Person abgelöst. Dabei übernimmt die GmbH alle Rechte und Pflichten der GbR. Diejenigen, die vorher Gesellschafter der GbR waren, sind nun im gleichen Verhältnis auch Gesellschafter der GmbH. Darüber hinaus bestehen auch die Ansprüche Dritter an den Anteilen der GmbH weiter fort, trotz des Formwechsels.
GbR in GmbH umwandeln durch eine Sachgründung
Die Sachgründung stellt keine einfache Umwandlung der Rechtsform mittels Formwechsel dar. Stattdessen gründest du im Rahmen dieses Verfahrens eine neue GmbH. Das erforderliche Stammkapital, das du und die anderen Gesellschafter für die Neugründung beisteuern, ist in diesem Fall die GbR selbst. Durch die Einbringung der GbR als Sacheinlage erfolgt eine Gesamtrechtsnachfolge, wodurch sämtliche Vermögenswerte, Rechte und Pflichten auf die GmbH übergehen, einschließlich bestehender Verträge.
Für eine vollständig gültige Gründung musst du neben dem notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag auch eine Handelsregistereintragung nachweisen. Darüber hinaus ist die Vorlage eines Sachgründungsberichts erforderlich, der von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss. Der Zweck dieses Berichts besteht darin, den tatsächlichen Wert der Sacheinlage zu dokumentieren. Hierzu sind Nachweise notwendig, die eindeutig belegen, dass deine Sachanlage mindestens den Wert der geforderten Einlage erreicht. Dies entspricht normalerweise dem notwendigen Stammkapital.
Tipp: Die Sachgründung bietet sich vor allem dann an, wenn weitere Gesellschafter in die neugegründete GmbH aufgenommen werden sollen.
GbR in GmbH umwandeln durch eine Bargründung
Eine Alternative zur Sachgründung kann die sogenannte Bargründung darstellen. Die Bargründung selbst beginnt mit der Neugründung einer GmbH, unabhängig von der bestehenden GbR. Dafür bringen die Gesellschafter das erforderliche Stammkapital in Form einer Bareinlage in die GmbH ein. Neben der Bareinlage sind für die erfolgreiche Gründung der GmbH auch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Eintragung der GmbH ins Handelsregister erforderlich.
Sobald die Gründung abgeschlossen ist, besteht die Möglichkeit, Teile der GbR in die GmbH zu übertragen, was letztendlich zu einer Erhöhung des Sachkapitals führt. Im Gegenzug für die Übertragung der GbR-Anteile erhalten die Gesellschafter ihrerseits Anteile an der frisch gegründeten GmbH. Beachte jedoch, dass mit der Entscheidung für die Bargründung das Risiko einer verschleierten Sachgründung einhergeht.