GbR gründen – So geht´s

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zählt zu den einfachsten und am häufigsten gewählten Rechtsformen für Unternehmensgründungen in Deutschland. Sie gehört zu den Personengesellschaften und wird von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet. Die Gründung erfolgt bereits durch einen mündlichen Vertrag, jedoch ist ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

In diesem Text erhältst du umfassende Informationen darüber, ob die GbR zu deinem Geschäftsvorhaben passt. Wir erläutern, was du bei der Gründung beachten solltest, welche Vor- und Nachteile mit dieser Rechtsform verbunden sind und welche spezifischen Anforderungen und Regelungen für eine erfolgreiche GbR-Gründung gelten. So kannst du besser einschätzen, ob die GbR die richtige Wahl für dein Unternehmen ist, und erfährst, wie du die Gründung erfolgreich umsetzen kannst.

Was sind die wichtigsten Merkmale einer GbR?

Im Folgenden stellen wir die zentralen Merkmale der GbR vor, die ihre Funktionsweise und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen prägen. Diese Punkte helfen dir, ein besseres Verständnis für die Vorteile und Herausforderungen dieser Rechtsform zu gewinnen:

  • Rechtsfähigkeit: Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz „MoPeG“, ist die GbR keine juristische Person, ebenso wie sämtliche andere Personengesellschaften. Nach § 705 Abs. 2 BGB gilt die GbR als Außengesellschaft allerdings als rechtsfähig.
  • Haftung: Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GbR verantwortlich sind, einschließlich ihres Privatvermögens. Dies kann in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein erhebliches Risiko darstellen.
  • Registereintrag: Seit dem 1. Januar 2024 ist es für eine GbR möglich, sich in das sogenannte „Gesellschaftsregister“ eintragen zu lassen. Obwohl die Eintragung nicht verpflichtend ist, kann diese für bestimmte Rechtshandlungen, wie beispielsweise den Erwerb eines Grundstücks, erforderlich sein.
  • Steuerliche Behandlung: Die Gewinne der GbR unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer der Gesellschafter, die bis zu 45 % betragen kann. Daher ist eine sorgfältige steuerliche Planung nicht zu unterschätzen.
  • Gründung: Die Gründung einer GbR gestaltet sich unkompliziert, da weder eine notarielle Beurkundung noch eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich sind. Ein einfacher Gesellschaftsvertrag reicht aus, um die wichtigsten Regelungen festzulegen.
  • Gewinn- und Verlustverteilung: Wenn im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, werden Gewinne und Verluste gleichmäßig auf die Gesellschafter verteilt.

Wann ist es sinnvoll eine GbR zu gründen?

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet sich vor allem in Fällen an, in denen eine einfache und flexible Unternehmensform benötigt wird. Sie eignet sich besonders gut für kleinere Unternehmungen und Kooperationsprojekte, bei denen mehrere Personen zusammenarbeiten. Hier sind einige typische Szenarien, in denen die GbR die passende Rechtsform sein kann:

  • Kleinere Unternehmungen: Die GbR ist ideal für kleinere Geschäftsvorhaben, bei denen der Verwaltungsaufwand gering gehalten werden soll und keine komplexen Strukturen erforderlich sind.
  • Teams aus mehreren Freiberuflern: Freiberufler, die gemeinsam Projekte umsetzen oder ihre Kompetenzen bündeln möchten, können mit einer GbR unkompliziert zusammenarbeiten, ohne eine aufwendige Rechtsform wählen zu müssen.
  • Arbeitsgemeinschaften: Temporäre Arbeitsgemeinschaften, die für ein bestimmtes Vorhaben zusammenkommen, profitieren von der Flexibilität der GbR. Die Gründung kann schnell und einfach erfolgen und die Struktur lässt sich leicht wieder auflösen, wenn das Projekt abgeschlossen ist.
  • Kleingewerbetreibende: Unternehmer, die nur ein kleines Gewerbe betreiben und keine größere Gesellschaftsform benötigen, können von der Einfachheit und den geringen Kosten der GbR profitieren.
  • Freiberufler, die eine Praxisgemeinschaft gründen möchten: Ärzte, Architekten oder andere Freiberufler, die gemeinsam eine Praxis oder Kanzlei führen wollen, finden in der GbR eine flexible Lösung. Sie können ihre Geschäftsräume und Ressourcen teilen, ohne eine komplexere Unternehmensstruktur wählen zu müssen.

Was sind die Vor- und Nachteile der GbR?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine beliebte Unternehmensform, insbesondere für kleinere Projekte oder Partnerschaften. Sie zeichnet sich durch ihre unkomplizierte Gründung und flexible Struktur aus, wird jedoch häufig im Zusammenhang mit Haftungsfragen und beschränkter Skalierbarkeit diskutiert. Nachfolgend stellen wir dir die wichtigsten Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform vor, damit du dir als potenzieller Gründer einen guten Überblick verschaffen kannst.

Vorteile der GbR

Die Gründung einer GbR bietet eine Vielzahl an Vorteilen, die sie vornehmlich für kleine Unternehmen und Projekte attraktiv macht. Dazu gehören beispielsweise

  • Projektorientierte Nutzung: Die GbR kann zeitlich begrenzt oder für ein spezifisches Projekt eingerichtet werden, was sie flexibel macht.
  • Keine Eintragungspflicht im Handelsregister: Eine GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, wodurch der bürokratische Aufwand gesenkt wird.
  • Einfache und schnelle Gründung: Die Gründung erfordert nur wenige Formalitäten und kann zügig abgeschlossen werden.
  • Kein Startkapital erforderlich: Für die Gründung ist kein Mindestkapital notwendig, was die Einstiegshürde gering hält.
  • Geringe Gründungskosten: Die Kosten für die Errichtung einer GbR sind in der Regel sehr überschaubar.
  • Einfache Buchhaltung: Die Gewinnermittlung erfolgt über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), was den Aufwand für die Buchführung reduziert.
  • Steuerliche Vorteile: Die Besteuerung der GbR ist unkompliziert und bietet, insbesondere zu Beginn der Geschäftstätigkeit, Flexibilität bei der Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften.
  • Kleinunternehmerregelung möglich: Die GbR kann unter die Kleinunternehmerregelung fallen, was Vorteile bei der Umsatzsteuer mit sich bringen kann.
  • Gemeinschaftliche Verantwortung: Alle Gesellschafter haben ein Mitspracherecht und können aktiv an Entscheidungen teilhaben.
  • Gutes Standing bei Banken: Kreditinstitute betrachten die GbR häufig als sehr kreditwürdig, da diese Rechtsform stark mit der Bonität mehrerer Personen und deren persönlicher Haftung verknüpft ist.

Nachteile der GbR

Trotz der vielen positiven Aspekte gibt es auch einige Nachteile, die bei der Gründung einer GbR beachtet werden sollten. Diese können vor allem dann ins Gewicht fallen, wenn das Unternehmen wächst oder die Haftung einen kritischen Punkt erreicht.

  • Kollektive Entscheidungsfindung: Entscheidungen müssen oft einstimmig getroffen werden, was im Geschäftsalltag zu Konflikten oder Verzögerungen führen kann.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Die Gesellschafter haften gemeinsam und unbegrenzt sowohl mit dem Geschäfts- als auch mit dem Privatvermögen für Schulden oder Schäden.
  • Nicht für größere Handelsunternehmen geeignet: Für Unternehmen mit kaufmännischen Tätigkeiten (Handelsgewerbe) ist die GbR ungeeignet und eine Umwandlung in eine andere Rechtsform erforderlich.
  • Umwandlung bei starkem Wachstum: Erreicht die GbR eine gewisse Umsatzhöhe oder Mitarbeiterzahl, muss sie in eine andere Rechtsform umgewandelt werden, was mit zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Aufwand einhergeht.
  • Schwierige Auflösung: Falls der Gesellschaftsvertrag keine klaren Regelungen enthält, kann die Auflösung der GbR kompliziert werden.
  • Eingeschränkte Attraktivität für Investoren: Investoren schrecken oft davor zurück, da sie im Falle einer Beteiligung persönlich haften würden.
  • Mindestanzahl: Für die Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich.
  • Einstimmige Beschlussfassung: Sofern im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt, müssen Beschlüsse einstimmig gefasst werden.
  • Geringe Kreditwürdigkeit: Da kein festes Startkapital vorgeschrieben ist, kann die Kreditwürdigkeit der GbR niedriger eingestuft werden.
  • Gewinnversteuerung: Jeder Gesellschafter muss die Gewinne einer GbR über seine persönliche Einkommenssteuer versteuern, die bis zu 45 % betragen kann. Im Gegensatz dazu versteuert beispielsweise eine GmbH ihre Gewinne auf Unternehmensebene mit der Körperschaftsteuer, die lediglich 15 % beträgt.

Wie gründe ich eine GbR?

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen läuft die Gründung der GbR vergleichsweise unkompliziert ab. Wir erläutern dir die einzelnen Gründungsschritte, die dir als Checkliste dienen können. So bist du bestens vorbereitet und vermeidest mögliche Fallstricke.

GbR gründen – Schritt 1: Absprache mit Gesellschaftern

In diesem ersten Schritt ist es wichtig, dass du dich mit deinen zukünftigen Gesellschaftern über die grundlegenden Aspekte der GbR austauschst. Dazu gehören Fragen zum Geschäftszweck, den jeweiligen Aufgabenbereichen und den finanziellen Beiträgen. Eine klare Kommunikation zu Beginn hilft, Missverständnisse im Laufe der gemeinsamen Geschäftstätigkeit zu vermeiden, und bildet das Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

GbR gründen – Schritt 2: Unternehmensbezeichnung wählen

Die Unternehmensbezeichnung ist das Aushängeschild deiner GbR und sollte sowohl einprägsam als auch aussagekräftig sein. Überlege, wie der Name bei deinen potenziellen Kunden ankommt und ob er deine Geschäftsidee widerspiegelt. Außerdem muss der Name rechtlich zulässig sein und darf nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet werden.

GbR gründen – Schritt 3: Vertragsabschluss

Hierbei handelt es sich um den Gesellschaftervertrag, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt. Auch, wenn bei der GbR theoretisch ein mündlicher Vertrag ausreicht, um wirksam zu sein, ist es empfehlenswert, dennoch einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. Ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftervertrag schützt euch vor Konflikten in der Zukunft und regelt die Verhältnisse innerhalb der GbR.

GbR gründen – Schritt 4: Einrichtung eines Geschäftskontos

Um die Finanzen eurer GbR transparent zu verwalten, ist es erforderlich, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Dieses Konto dient dazu, alle Einnahmen und Ausgaben der GbR zu erfassen und von den privaten Finanzen zu trennen. Dadurch behältst du den Überblick über die finanzielle Situation deiner GbR und erleichterst dir spätere Buchhaltungsaufgaben.

GbR gründen – Schritt 5: Anmeldung beim Gewerbeamt

Um deine Geschäftstätigkeit offiziell zu machen, musst du die GbR im nächsten Schritt beim Gewerbeamt anmelden. Dafür gilt es, das Anmeldeformular auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Mit der Anmeldung erhältst du einen Gewerbeschein, der es dir erlaubt, deine Geschäfte nun legal auszuführen.

GbR gründen – Schritt 6: Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt musst du deine GbR auch beim Finanzamt melden. Hier gibst du an, dass du mit deiner GbR Einkünfte erzielst und steuerpflichtig bist. Das Finanzamt wird dir eine Steuernummer zuweisen, die du für die Rechnungserstellung und steuerliche Angelegenheiten benötigst.

GbR gründen – Schritt 7: Beauftragung eines Steuerberaters

Obwohl es nicht zwingend notwendig ist, kann die Hinzuziehung eines Steuerberaters für dich und die anderen Gesellschafter von großem Vorteil sein. Ein Steuerberater hilft dir, die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten der GbR zu verstehen und unterstützt dich bei der Buchführung und der Erstellung der Steuererklärungen. Dadurch gewinnt ihr nicht nur Zeit, sondern könnt auch potenzielle Steuervorteile besser nutzen.

Unsere Steuerberater von der Hansel & Vogt Steuerberatung unterstützen dich nicht nur im Laufe deiner Geschäftstätigkeit, sondern beraten dich auch während des Gründungsprozesses. Du bist noch nicht sicher, ob die GbR die richtige Gesellschaftsform für dich ist? Dann melde dich bei uns und vereinbare ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit uns.

GbR gründen – Schritt 8: Anmeldung bei der HWK oder IHK

Je nach Art deiner Tätigkeit musst du dich möglicherweise bei der Handwerkskammer (HWK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Eine Mitgliedschaft kann auch hilfreich sein, um Zugang zu Netzwerken und Förderungen zu erhalten.

GbR gründen – Schritt 9: Meldung bei der Agentur für Arbeit

Falls du Mitarbeiter einstellen möchtest, musst du deine GbR auch bei der Agentur für Arbeit melden. Nur so können Arbeitsverträge rechtssicher gestaltet und Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden.

GbR gründen – Schritt 10: Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist ein wichtiger Schritt zum Schutz deiner Mitarbeiter. Als gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer schützt die Berufsgenossenschaft deine Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und stellt sicher, dass deine Mitarbeiter im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind. Darüber hinaus sichert die Unfallversicherung auch die GbR rechtlich ab.

GbR gründen – Schritt 11: Kontaktaufnahme zu weiteren Ämtern

Abhängig von der Branche, in der dein Unternehmen tätig sein wird, kann es erforderlich sein, sich auch bei anderen Ämtern oder Institutionen zu melden. Dazu zählen beispielsweise das Gesundheitsamt oder das Umweltamt, wenn deine Tätigkeit speziellen Auflagen unterliegt. Die rechtzeitige Kontaktaufnahme hilft dir, alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erhalten und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, um zeitnah mit deinem Unternehmen durchzustarten.

GbR gründen – Schritt 12: Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Sobald alle vorherigen Schritte abgeschlossen sind, bist du bereit, deine Geschäftstätigkeit offiziell aufzunehmen. Jetzt kannst du deine Produkte oder Dienstleistungen anbieten und mit der Kundenakquise beginnen. Der erfolgreiche Start ist das Ergebnis deiner sorgfältigen Planung und Vorbereitung in den vorherigen Schritten.

Hinweis: Als Onlinehändler kannst du mit dem Verkauf auf Marktplätzen erst starten, wenn du deine UST-ID erhalten hast! Diese beantragst du über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Welche Informationen muss der Gesellschaftsvertrag enthalten?

Grundsätzlich muss der Gesellschaftsvertrag einer GbR keine besondere Form haben – er kann, wie bereits erwähnt, sogar mündlich geschlossen werden. Wir empfehlen jedoch dringend, einen schriftlichen Vertrag zu erstellen. In diesem sollten mindestens die Namen der Gesellschafter, der geschäftliche Zweck der GbR und die Anzahl der Gesellschafter klar festgehalten werden.

Um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten, ist es sinnvoll, zusätzliche Absprachen in den Vertrag aufzunehmen. Dazu zählen unter anderem Regelungen:

  • zur Geschäftsführung,
  • zur Vergütung der Geschäftsführung,
  • zur Kapitaleinbringung und Kapitalbeschaffung,
  • zur Verteilung von Gewinnen und Verlusten,
  • zu Privatentnahmemöglichkeiten der Gesellschafter,
  • zur Verwendung von Gewinnen,
  • zur Gewinnbeteiligung,
  • zu Vertretungsbefugnissen der Gesellschafter,
  • zu Entscheidungsbefugnissen der Gesellschafter,
  • zur Haftung der einzelnen Gesellschafter,
  • zum Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters,
  • zu Wettbewerbsverboten nach Ausscheiden,
  • zu Übertragungsmöglichkeiten von Geschäftsanteilen,
  • zu Abfindungsansprüchen,
  • zum Verkauf von Geschäftsanteilen,
  • zu Informationspflichten,
  • zur Beschlussfassung,
  • zur Tätigkeitsvergütung.
  • zur Mitbestimmung,
  • zur Auflösung der GbR.

Wie viel kostet es, eine GbR zu gründen?

Die Kosten für die Gründung einer GbR können variieren, doch da kein festgelegtes Startkapital erforderlich ist, gilt die GbR als eine besonders kostengünstige Rechtsform. Die anfallenden Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Gewerbeanmeldung: Die Gebühren für die Anmeldung der GbR beim Gewerbeamt unterscheiden sich je nach Gemeinde, belaufen sich jedoch in der Regel auf 20 bis 60 € pro Anmeldung.
  • Notarkosten (optional): Eine notarielle Beurkundung ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Solltest du sie dennoch in Anspruch nehmen, können zusätzliche Kosten von etwa 100 € bis 200 € auf dich zukommen.
  • Gesellschaftsvertrag: Wenn du und deine Mitgesellschafter euch dazu entscheidet, den Gesellschaftsvertrag nicht selbst zu erstellen, sondern einen Anwalt hinzuzuziehen, fallen je nach Aufwand zusätzliche Kosten von 1.000 € oder mehr an.
  • Mitgliedsbeiträge: Für die Berufsgenossenschaft, die IHK oder HWK können neben einer möglichen Eintragungsgebühr auch jährliche Mitgliedsbeiträge anfallen.
  • Steuerberater (optional): Solltest du einen Steuerberater für die Buchhaltung oder Steuererklärung hinzuziehen, entstehen auch hier weitere Kosten. Durch seine Unterstützung kannst du jedoch steuerliche Vorteile nutzen und bereits mittelfristig sowohl Zeit als auch Geld sparen.

Was gilt es bei der Buchführung der GbR zu beachten?

Die Gewinnermittlung für eine GbR ist unkompliziert, da sie auf der sogenannten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) basiert. Du musst lediglich alle Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und am Ende des Geschäftsjahres feststellen, ob ein Gewinn oder Verlust erzielt wurde. Im Gegensatz zur GmbH entfällt die aufwendige Pflicht zur Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen.

Achtung: Erzielst du mit deiner GbR einen Gewinn von über 60.000 € oder erwirtschaftest mehr als 600.000 € Umsatz pro Jahr, greift die einfache Buchführung nicht mehr. In diesem Fall musst du für das kommende Geschäftsjahr eine Bilanz erstellen.

Symbolbild „GbR gründen": Tobias, Steuerberater der Hansel & Vogt Steuerberatung, steht vor einem Whiteboard. Er trägt ein blaues T-Shirt. Neben ihm steht eine Mandantin, die eine grüne Strickjacke trägt. Tobias hält ein Tablet in der Hand, auf das die Mandantin und er blicken.

Welche Anforderungen gibt es bei der Festlegung der Unternehmensbezeichnung?

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist die Namenswahl bei der GbR eingeschränkt. Grundsätzlich muss die Unternehmensbezeichnung mindestens die Nachnamen aller Gesellschafter sowie den Zusatz „GbR“ enthalten. Optional können auch die Vornamen angegeben werden, insbesondere bei nur zwei Gesellschaftern. Es ist zudem erlaubt, die Unternehmensbezeichnung um einen Hinweis auf das Tätigkeitsfeld oder die Branche zu erweitern. Auch ein Fantasiename kann hinzugefügt werden, solange dieser nicht irreführend ist.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der GbR und anderen Rechtsformen (UG, GmbH, OHG)?

Bei der Gründung eines Unternehmens stehen dir verschiedene Rechtsformen zur Auswahl, die sich in Haftung, Kapitalanforderungen, Struktur und bürokratischen Anforderungen unterscheiden. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist dabei eine der einfachsten und günstigsten Gesellschaftsformen, eignet sich aber nicht für jedes Vorhaben. Die wichtigsten Unterschiede zur UG, GmbH und OHG, haben wir dir nachfolgend zusammengestellt.

Haftung

  • GbR: Alle Gesellschafter haften unbegrenzt mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass Gläubiger im Falle von Zahlungsausfällen auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter zugreifen können.
  • UG (haftungsbeschränkt): Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften also nur in Höhe ihrer Einlagen.
  • GmbH: Wie bei der UG haftet auch die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter sind vor persönlicher Haftung geschützt.
  • OHG: Die Gesellschafter der Offenen Handelsgesellschaft haften ebenfalls unbeschränkt und mit ihrem Privatvermögen, ähnlich wie bei der GbR.

Mindestkapital

  • GbR: Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital, was die Gründung unkompliziert und kostengünstig macht.
  • UG: Für die Gründung der UG ist theoretisch nur ein Mindeststammkapital von 1 € erforderlich. In der Praxis reicht dies aber nicht aus, da mit jeder Gründung auch Kosten verbunden sind. Ein festgelegtes Startkapital gibt es allerdings nicht.
  • GmbH: Hier ist ein Mindestkapital von 25.000 € vorgeschrieben, von dem zum Zeitpunkt der Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt sein müssen.
  • OHG: Für die OHG ist kein festes Mindestkapital erforderlich, jedoch verlangt sie eine doppelte Buchführung, was mit einem größeren Aufwand einhergeht.

Gründung und Verwaltung

  • GbR: Die Gründung ist einfach, es ist kein Notar erforderlich, und auch die Verwaltung bleibt schlank. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
  • UG: Die Gründung erfolgt über einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Zudem ist eine Eintragung der UG ins Handelsregister ist erforderlich.
  • GmbH: Die Gründung einer GmbH ist ebenfalls notariell beurkundungspflichtig und erfordert die Eintragung ins Handelsregister.
  • OHG: Die Gründung einer OHG ist ebenfalls notariell zu beurkunden. Darüber hinaus ist ein Handelsregistereintrag verpflichtend. Zudem gilt das Handelsrecht, was zusätzliche Pflichten mit sich bringt.

Eignung und Anwendungsbereich

  • GbR: Die GbR eignet sich vor allem für kleine Unternehmen, Freiberufler oder kurzfristige Projekte mit wenigen Beteiligten, die keine hohen Haftungsrisiken bergen.
  • UG: Die UG ist für kleinere, haftungsbeschränkte Unternehmen ideal, die mit wenig Startkapital auskommen wollen und perspektivisch zur GmbH wachsen möchten.
  • GmbH: Die GmbH ist die Standardform für mittlere und größere Unternehmen, die einen hohen Haftungsschutz und größere Kapitalanforderungen haben.
  • OHG: Die OHG ist für größere Handelsunternehmen zu empfehlen, die die Vorteile der Personengesellschaft nutzen möchten und eine stärkere Bindung zwischen den Gesellschaftern haben.

Gewinnverteilung

  • GbR: Der Gewinn wird grundsätzlich gleichermaßen auf die Gesellschafter verteilt. Alternativ kann vertraglich ein abweichendes Verhältnis festgelegt werden.
  • UG und GmbH: Die Verteilung erfolgt nach den Geschäftsanteilen, die im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind.
  • OHG: Die Gewinnverteilung ist flexibel, wird aber häufig nach den eingebrachten Kapitaleinlagen oder individuell vereinbarten Regelungen vorgenommen.

Sicher in die Selbstständigkeit: mit der Hansel & Vogt Steuerberatung zur erfolgreichen GbR

Auch wenn die Gründung einer GbR auf den ersten Blick unkompliziert erscheint und nicht zwingend die Unterstützung eines Steuerberaters erfordert, gibt es zahlreiche Vorteile, wenn du dir frühzeitig professionelle Beratung sicherst. Gerade bei der steuerlichen Planung, der Gewinnversteuerung oder der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages können schnell Fragen aufkommen, die langfristig rechtliche und finanzielle Auswirkungen haben.

Unsere Steuerkanzlei bietet dir umfassende Unterstützung in allen Bereichen rund um die Gründung einer GbR. Wir helfen dir dabei, steuerliche Pflichten im Blick zu behalten, optimieren deine Buchführung und unterstützen dich bei der Erstellung von Steuererklärungen. So kannst du dich voll und ganz auf dein Geschäft konzentrieren, während wir sicherstellen, dass deine GbR von Anfang an auf sicheren Füßen steht – und du mögliche steuerliche Vorteile voll ausschöpfst.

Häufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema „GbR gründen“

In unserem FAQ-Bereich haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zur Gründung einer GbR zusammengetragen. Diese sollen dir helfen, einen Überblick über weitere rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu bekommen, damit du gut informiert in die Gründung starten kannst.

Für die Gründung einer GbR benötigt man mindestens zwei natürliche oder juristische Personen. Es ist kein Mindeststammkapital erforderlich. Die Gesellschafter müssen sich über den gemeinsamen Zweck einig sein und einen mündlichen oder schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig, ein schriftlicher Vertrag wird aber empfohlen.

Nein, es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital für die Gründung einer GbR. Die Gesellschafter können individuell entscheiden, welchen Beitrag jeder zur Gesellschaft leistet (z. B. Geld, Sachwerte oder Dienstleistungen).

Bei einer GbR haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass auch das Privatvermögen der Gesellschafter in Anspruch genommen werden kann, falls die GbR eventuelle Schulden nicht begleichen kann.

Nein, eine GbR muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden, da sie kein Kaufmann im Sinne des HGB ist. Sie tritt nicht als juristische Person auf, sondern ist eine reine Personengesellschaft. Allerdings muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen, wenn die GbR ein Gewerbe betreibt.

Für die GbR gelten die §§ 705 ff. BGB als Rechtsgrundlage. Geregelt sind hier beispielsweise die Beiträge der Gesellschafter sowie Vorgaben zur gemeinschaftlichen Geschäftsführung.